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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle uns erteilten
Aufträge. Mit der Bestellung erkennt der Kunde diese AGB an. Andere AGB werden
auch dann nicht Inhalt des Vertrages, wenn diesen nicht ausdrücklich
widersprochen wird. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden werden nur nach
schriftlicher Bestätigung der ONTARIS GmbH & Co. KG gültig.
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Sind oder werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam, so
wird die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Betrifft eine
unwirksame Bestimmung ein laufendes Vertragsverhältnis, so werden die Parteien
anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche wirksame Bestimmung treffen,
die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg und dem Vertragszweck am nächsten
kommt.
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Ergänzt werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen um die unten folgenden
Geschäftsbedingungen für Seminare und Consulting.
2. Angebote, Preise, Leistungen
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Unsere Angebote sind freibleibend. Unsere Preise verstehen sich ab Lager. Die
Berechnung erfolgt in EUR und ist in EUR zu begleichen.
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Telefonische Auskünfte sind unverbindlich.
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Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder den als verbindlich bezeichneten
Angaben auf der Bestellseite nichts anderes ergibt, gelten die Preise der Firma
ONTARIS GmbH & Co. KG ab Standort, ausschließlich Verpackung und
Versandkosten, welche separat in Rechnung gestellt werden.
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Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist für in den angegebenen Preisen enthalten,
sofern dies nicht ausdrücklich anders erwähnt wurde (z.B. Händler-Preisliste
oder individuelle Angebote). Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am
Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Abzug von
Skonto oder Rabatten ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht gestattet.
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Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der
Rechnungsbetrag sofort ohne Abzug nach Rechnungserhalt zu zahlen. Kommt der
Kunde in Zahlungsverzug, so ist ONTARIS GmbH & Co. KG berechtigt
Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank gemäß § 247 BG zu fordern. Sofern ONTARIS GmbH & Co. KG einen
höheren Schaden nachweisen kann, ist ONTARIS GmbH & Co. KG berechtigt
diesen geltend zu machen.
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Angebote sind nur dann verbindlich, wenn dies im Angebot schriftlich mitgeteilt
wird oder die Verbindlichkeit einer Preisangabe oder sonstiger Angaben auf der
elektronischen Bestellseite ausdrücklich genannt ist. Ein Vertragsverhältnis
kommt erst mit Zusendung einer schriftlichen oder elektronischen
Auftragsbestätigung und mit dem dort wiedergegebenen Inhalt zustande.
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Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt wurden oder von ONTARIS GmbH & Co. KG anerkannt
sind.
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Für die Erstellung von Waren nach Kundenspezifikationen verpflichtet der Kunde
sich zur Mitwirkung. Die zu erfüllenden Spezifikationen werden in einem
Pflichtenheft festgelegt. Der Kunde ist verpflichtet, Testdaten in
ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen, ihm vorgelegte Ergebnisse oder
Teilergebnisse unverzüglich auf Fehler zu prüfen und diese ONTARIS GmbH &
Co. KG mitzuteilen sowie für benötigte Auskünfte zur Verfügung zu stehen. Für
Arbeiten, die die ONTARIS GmbH & Co. KG aufgrund Änderungen, unrichtiger
oder berichtigter Angaben des Kunden wiederholen oder zusätzlich leisten muss,
trägt der Kunde den Mehraufwand. Werden auf Wunsch des Kunden nachträglich
Änderungen und/oder Erweiterungen vorgenommen, so berühren diese nicht die
Verpflichtung des Kunden zur Abnahme der bereits erbrachten Leistungen und
vereinbarten Zahlungen.
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Die Einhaltung von vereinbarten Lieferzeiten bzw. - Verpflichtungen setzt die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden
voraus. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das
Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde,
soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen
wurde.
3. Widerrufsrecht, Kündigung, Rückgaberecht
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Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige
Mitwirkungspflichten, so ist ONTARIS GmbH & Co. KG berechtigt, den ONTARIS
GmbH & Co. KG entstandenen Schaden, einschließlich Mehraufwendungen, zu
verlangen.
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Dem Kunden steht, soweit der auf diesen Bedingungen basierende Vertrag unter
ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde,
ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt bei der Lieferung von Waren
an dem Tag ihres Eingangs beim Kunden, bei der wiederkehrenden Lieferung
gleichartiger Waren erst ab dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und
bei Dienstleistungen ab dem Tag des Vertragsabschlußes.
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Das Widerrufsrecht besteht nicht bei auf Grundlage dieser Bedingungen
abgeschlossenen Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation
angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine
schnelle Rücklieferung geeignet sind, zur Lieferung von Audio- oder
Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom
Kunden entsiegelt oder beschädigt worden sind.
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Das Widerrufsrecht muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem
dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei
Wochen nach Beginn der Widerrufsfrist erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung.
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Ist ONTARIS GmbH & Co. KG aus Gründen die keiner der Parteien zu vertreten
hat (z.B. höhere Gewalt) nicht in der Lage, die Leistungen rechtzeitig zu
erbringen, und ist dies auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht
möglich, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung weiterer
Fristen zu kündigen. In diesen Fällen behält der Kunde der Anspruch auf die bis
zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung erbrachten Teilleistungen (z.B.
Teillieferung), ONTARIS GmbH & Co. KG auf ihren anteiligen
Vergütungsanspruch.
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Falls der Kunde eine Vertragsverletzung in einem solchen Maß begeht, dass es
für ONTARIS GmbH & Co. KG nicht zumutbar ist, den Vertrag oder
Lizenzvertrag fortzusetzen, hat ONTARIS GmbH & Co. KG unbeschadet aller
sonstigen Ansprüche das Recht auf fristlose Kündigung des Vertrages bzw.
Lizenzvertrages durch schriftliche Mitteilung an der Kunden, ohne dass ONTARIS
GmbH & Co. KG eine andere Kündigungsfrist einhalten muss. Hierzu zählen
insbesondere, wenn der Kunde:
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Eine abhilfefähige Verletzung seiner Verpflichtung nach diesem Vertrag begangen
hat und innerhalb von 30 Tagen, nachdem der Kunde von ONTARIS GmbH & Co. KG
eine Mitteilung bezgl. dieser Verletzung erhalten hat, keine Abhilfe geschaffen
hat.
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Eine nicht abhilfefähige Verletzung seiner Verpflichtung nach diesem Vertrag
begangen hat.
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Ist der Kunde ein Verbraucher, so hat er das Recht, die Ware ohne Angabe von
Gründen innerhalb von zwei Wochen nach Eingang zurückzugeben. Das Rückgaberecht
besteht nicht bei Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher
entsiegelt oder beschädigt worden sind. Das Rückgaberecht kann nur durch
Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann,
durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung (Poststempel zählt). Die Kosten der Rücksendung trägt
bei Ausübung des Rückgaberechts bei einem Bestellwert bis EUR 50,00 der
Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten
Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 50,00 hat der Verbraucher die Kosten der
Rücksendung nicht zu tragen. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu
leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den
Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinaus gehende Nutzung dazu
führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der
Verbraucher zu tragen. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu
erfolgen an: ONTARIS GmbH & Co. KG GmbH, Tannenbergstraße 35a, 42103
Wuppertal.
4. Nutzung der Software
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Die auf Grundlage dieser Bedingungen erworbene Software einschließlich aller
Bestandteile ist Eigentum der ONTARIS GmbH & Co. KG. Die Software ist durch
nationale und internationale Urheberrechte und weiteren gewerblichen
Schutzrechten geschützt.
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Die Lizenzbestimmungen bestimmen den Umfang zur Nutzung dieser Software.
Weitere Lizenzbestimmungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens der
ONTARIS GmbH & Co. KG. ONTARIS GmbH & Co. KG weist den Kunden
ausdrücklich darauf hin die Lizenzbestimmungen aufmerksam zu lesen.
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Mit der Installation der Software werden die Lizenzbestimmungen seitens des
Kunden anerkannt. Der Kunde ist verpflichtet vor der Installation die
Lizenzbestimmungen anzuerkennen.
5. Versand, Gefahrenübergang, Abnahme
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Wir berechnen einen Versandkostenanteil gemäß Angebot. Der Versand erfolgt nach
unserer Wahl per Post oder Paketdienst.
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Sofern sich aus der Auftragsabwicklung nichts anders ergibt, ist die Lieferung
ab Firma vereinbart.
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Transport- und Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Der Kunde ist
verpflichtet, auf seine Kosten für die Entsorgung der Verpackung zu sorgen.
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Sofern vom Kunde erwünscht und von ONTARIS GmbH & Co. KG bestätigt, wird
ONTARIS GmbH & Co. KG die Warenlieferung mittels einer
Transportversicherung absichern, die anfallenden Kosten trägt der Kunde.
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Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und
Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb
einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als
erfolgt.
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Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht
beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der
Abnahme.
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Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen
Beauftragte oder andere Personen, die von der ONTARIS GmbH & Co. KG benannt
sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes an den
Kunden oder dessen Beauftragte auf den Kunden über. Soweit sich der Versand
ohne Verschulden der ONTARIS GmbH & Co. KG verzögert oder unmöglich wird,
geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Diese
Bestimmungen gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung.
6. Eigentumsvorbehalt
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Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ONTARIS GmbH &
Co. KG.
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Bei Vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist
ONTARIS GmbH & Co. KG berechtigt, den Vertragsgegenstand zurückzunehmen
sowie noch nicht ausgelieferte Teile des Vertragsgegenstands zurückzubehalten.
Die Rücknahme des Vertragsgegenstands durch ONTARIS GmbH & Co. KG stellt
keinen Rücktritt des Vertrages da, es sein denn, ONTARIS GmbH & Co. KG
hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des
Vertragsgegenstandes durch ONTARIS GmbH & Co. KG liegt stets ein Rücktritt
vom Vertrag. ONTARIS GmbH & Co. KG ist nach Rücknahme des
Vertragsgegenstand zu dessen Verwertung befugt, der Verwertungserlös sit auf
die Verbindlichkeiten des Kunden , abzüglich der tatsächlichen
Verwertungskosten, anzurechnen.
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Der Kunde ist verpflichtet, bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter
ONTARIS GmbH & Co. KG unverzüglich zu benachrichtigen, damit ONTARIS GmbH
& Co. KG Klage gemäß §771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der
Lage ist, ONTARIS GmbH & Co. KG die gerichtlichen und außergerichtlichen
Kosten einert obsiegenden Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde
für den ONTARIS GmbH & Co. KG entstandenen Schaden.
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Ist der Kunde kein Verbraucher, so bleibt die Ware Eigentum der ONTARIS GmbH
& Co. KG bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftig
entstehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
7. Gewährleistung
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Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die
Parteien sind sich jedoch darüber einig, dass es nach dem Stand der Technik
nicht möglich ist, Fehler einer Software unter allen Anwendungsbedingungen
auszuschließen. Reproduzierbare (dokumentierte) Programmfehler, nicht aber
Fehler, die durch falsche Bedienung oder Anwendung der Anlagen oder der
Programme entstehen, werden von ONTARIS GmbH & Co. KG innerhalb 6 Monate
nach Abnahme durch den Kunden kostenlos behoben.
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Der Kunde hat das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung
des Kaufpreises dann, wenn ONTARIS GmbH & Co. KG trotz mehrfachen Versuchs,
wofür ihr angemessene Zeit und Gelegenheit einzuräumen ist, nicht in der Lage
ist, den beanstandeten Mangel zu beheben bzw. die zugesicherte Eigenschaft
herbeizuführen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
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Dem Anwender obliegt es, Programmfehler und deren erkannte Ursachen während und
auch nach der Gewährleistungsfrist, unverzüglich ONTARIS GmbH & Co. KG
schriftlich anzuzeigen und ONTARIS GmbH & Co. KG bei der Fehlerbeseitigung
zu unterstützen.
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Die Gewährleistungspflicht bei Softwareleistungen umfasst ausschließlich die
Funktionsfähigkeit der gelieferten Programme, nicht jedoch die erfolgreiche
Anwendung oder den Grad von Effektivität im Betrieb des Anwenders.
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Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass sich der Kunde hinsichtlich der
Zahlung der Lizenzgebühr oder sonstiger Verpflichtungen nicht in Zahlungsverzug
befindet.
8. Haftung
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Für Sachmängel, Mängelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder für die Beratung
des Kunden haften wir nicht auf Schadenersatz, es sei denn, ONTARIS GmbH &
Co. KG hat Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Höhere Gewalt
entbindet ONTARIS GmbH & Co. KG von der Auftragserfüllung. Für hierdurch
entstandene Schäden haften ONTARIS GmbH & Co. KG nicht.
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ONTARIS GmbH & Co. KG übernimmt keine Garantie für die Virenfreiheit von
gelieferten Datenträgern und haftet nicht für daraus entstehende Schäden, die
Datensicherung liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.
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Soweit die Haftung von ONTARIS GmbH & Co. KG ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter
und Erfüllungsgehilfen von ONTARIS GmbH & Co. KG.
9. Gerichtsstand und Erfüllungsort
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Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich
zulässig, Wuppertal. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10. Wirksamkeit
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird die Gültigkeit
des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
1. Bestätigung
Jede Seminaranmeldung wird der Firma oder dem Teilnehmer umgehend schriftlich
bestätigt und ist erst dann verbindlich.
2. Stornierungen und Umbuchungen von Seminaren
Stornierungen oder Umbuchungen müssen schriftlich, bis spätestens 15 Werktage
vor Seminarbeginn erfolgen. Bis 5 Werktage vor Seminarbeginn berechnen wir eine
Administrationspauschale von 50% der Seminargebühr für Firmenschulungen und 75%
der Seminargebühr für offene Kurse. 4 Werktage und später vor Seminarbeginn
berechnen wir für Firmenschulungen 75% der Seminargebühr und für offene Kurse
die vollen Seminargebühren. Selbstverständlich sind Ersatzpersonen gestattet.
Die ONTARIS GmbH & Co. KG behält sich die Geltendmachung höherer Kosten
ausdrücklich vor.
3. Gebühren
Die Seminar- oder Consultinggebühren werden mit Rechnungsstellung
fällig und sind ohne Abzüge zu begleichen.
4. Leistungen
- Für offene Kurse und Firmenschulungen (soweit nicht anders vereinbart)
in den Räumen von ONTARIS sind in den Seminargebühren enthalten:
- Die für die Schulung notwendige Hard- bzw. Software werden für
den Zeitraum der Schulung gestellt.
- Die in der Seminarbeschreibung angegebenen Inhalte werden von
qualifizierten Referenten, ggfs. von entsprechend autorisierten
Trainern unterrichtet.
- Die gestellten Schulungsunterlagen gehen nach der Veranstaltung
in das Eigentum des Teilnehmers über.
- Jeder Teilnehmer erhält ein Teilnahmezertifikat.
- Pausengetränke und Gebäck in den Vor- und Nachmittagspausen
- Mittagessen
- Für Firmenschulungen in den Räumen des Kunden stellt der Kunde die
notwendige Hard- bzw. Software für den Zeitraum der Schulung zur Verfügung,
sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5. Haftung
Bei jeder Dienstleistung, von ONTARIS GmbH & Co. KG behält der Kunde die
volle Gesamtleitung, Aufsicht und Verantwortung für die Tätigkeit, bei der er
durch ONTARIS GmbH & Co. KG - Personal unterstützt wird. Die ONTARIS GmbH
& Co. KG übernimmt für erteilten Rat oder Schäden, die durch Ihre
gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Angestellten verursacht werden,
keine Haftung, außer es handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei
Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Trainers, zu geringer
Teilnehmerzahl, sowie durch von der ONTARIS GmbH & Co. KG nicht zu
vertretende sonstige Gründe oder durch höhere Gewalt, besteht kein Anspruch auf
Durchführung des Seminars. Die ONTARIS GmbH & Co. KG kann in diesen Fällen
nicht zum Ersatz von Reise- und Hotelkosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet
werden. Außerdem wird die ONTARIS GmbH & Co. KG in diesen Fällen einen
Ersatztermin ansetzen. Dem Kunden bleibt es freigestellt, diesen Termin zu
akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten. Für erteilten Rat ihrer
gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Angestellten übernimmt die
ONTARIS GmbH & Co. KG keine Haftung.
6. Urheberrechte
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung
der Schulungsunterlagen oder Teilen davon behalten wir uns vor, sofern keine
anderen Angaben gemacht werden. Kein Teil der Schulungsunterlagen darf ohne
schriftliche Genehmigung der ONTARIS GmbH & Co. KG oder der entsprechenden
Hersteller in irgendeiner Form (Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren),
auch nicht zum Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung, insbesondere unter
Verwendung elektronischer Systeme, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder
zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Die während der Schulung gestellte
Software darf weder entnommen, noch ganz oder teilweise kopiert, verändert oder
gelöscht werden. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns
Schadenersatzforderungen vor.
7. Datenschutz
Fällt ein Kunde unter den persönlichen Schutzbereich des
Bundesdatenschutzgesetzes, erklärt er sich mit der Verarbeitung seiner Daten
für interne Zwecke einverstanden. Es werden nach Maßgabe des
Bundesdatenschutzgesetzes nur solche personenbezogenen Daten verarbeitet, die
für die Durchführung des Vertrages notwendig sind.
8. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem
Auftrag an die ONTARIS GmbH & Co. KG ist Wuppertal.
9. Schriftform
Sämtliche Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen der allgemeinen
Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so
wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die, soweit
möglich, dem angestrebten Ziel am nächsten kommt. Ergänzend gelten unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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