Sprengstoff Verwender
Verwendung von Sprengstoffen – Anforderungen für Endverbraucher
Seit April 2015 gilt die EU-Kennzeichnungsrichtlinie auch für Endverbraucher von Sprengstoffen. Ab diesem Zeitpunkt sind sie verpflichtet, lückenlos über die Verwendung und den Verbleib aller eingesetzten Sprengstoffe Auskunft geben zu können.
Kennzeichnungspflicht für Verwender
Zur Umsetzung der Richtlinie muss jeder einzelne Artikel mit seinem eindeutigen Identifizierungscode erfasst werden – inklusive Eingangs- und Verbrauchsdatum. Für sehr kleine Mengen kann dies handschriftlich erfolgen, empfohlen wird jedoch die Nutzung einer elektronischen Datenbank. Nur so lässt sich die Verwendung und der Verbleib jedes Artikels – etwa eines Zünders – eindeutig nachweisen.
Wird eine elektronische Datenbank eingesetzt, kann der auf Artikel und Verpackung angebrachte Datamatrixcode eingescannt und direkt übernommen werden. Dabei ist zu beachten: Der Code auf Kartons oder Kisten enthält nur Informationen zur Art und Menge des Inhalts – nicht jedoch die individuellen Kennzeichnungscodes der enthaltenen Artikel. Diese sind jedoch für die Rückverfolgbarkeit unerlässlich.
XML-Datei vom Lieferanten – digitale Unterstützung für den Wareneingang
Um zu vermeiden, dass beim Wareneingang alle Kisten geöffnet und Artikel einzeln gescannt werden müssen, haben sich die Hersteller auf einen einheitlichen digitalen Lieferschein im XML-Format verständigt. Diese Datei enthält alle Einzelpositionen der Lieferung samt eindeutiger Kennzeichnungscodes sowie Informationen zur Zuordnung der Artikel zu den jeweiligen Kartons oder Kisten.
Wird die XML-Datei in die Datenbank eingelesen, entfällt das manuelle Scannen jedes einzelnen Artikels – eine erhebliche Erleichterung, insbesondere bei der späteren Entnahme ganzer Kartons.
Pflicht zur XML-Datei und Eingangskontrolle
Da ein elektronisches Lagerbuch gemäß EU-Richtlinie alle Artikel einzeln ausweisen muss, ist es zwingend erforderlich, dass die XML-Datei spätestens mit der Lieferung vorliegt. Fehlt sie, müssten alle Artikel manuell erfasst werden – was nicht nur aufwendig ist, sondern auch zu Lücken im Lagerbestand führen kann.
Das System basiert vollständig auf den individuellen Kennzeichnungscodes. Deshalb sollte bei jeder Lieferung eine stichprobenartige Eingangskontrolle erfolgen. Dafür genügt es, einzelne Kartons oder Kisten mit dem Scanner zu erfassen. Die Software gleicht die Codes mit den Angaben aus der XML-Datei ab und zeigt sofort, ob versehentlich falsche Gebinde geliefert wurden.
Sprengstoff Händler
Die Sprengstoff-Händler bilden das Bindeglied zwischen Sprengstoff-Hersteller und Sprengstoff-Verwender. Darüber hinaus sind Sprengstoff-Händler häufig zusätzlich als Dienstleister aktiv, indem Sie für einen Teil ihrer Kunden Sprengdienstleistungen durchführen.
Als Sprengstoff-Händler unterliegen sie den ähnlichen gesetzlichen Anforderungen wie die Hersteller. Sie können bei der BAM
(Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) einen eindeutigen Herstellercode beantragen, um selber neue Verpackungseinheiten zu bilden oder neue Produkte zu erstellen. Wichtig ist hierbei jedoch, dass ein schon mit einer eindeutigen Kennzeichnung versehener Artikel nicht mit einer neuen Kennzeichnung versehen werden darf. Die eindeutige Kennzeichnung darf von der Produktion bis zur Vernichtung nicht verändert werden.
Zünderlager
Üblich ist dagegen die kundenindividuelle Zusammenstellung von Zünderbündeln. Speziell für einzelne Sprengungen werden dann die benötigten Zünder einzeln zusammengestellt und mit einem neuen Datamatixcode versehen. Das Gleiche passiert häufig im Bereich des Pulverhandels, wo unterschiedliche Pulversorten in einer neuen Verpackung zusammengefasst werden und mit einem Datamatrixcode versehen werden.
Der Sprengstoff-Händler sollte, wie der Sprengstoff-Hersteller auch, seine Waren mit einer Lieferanten XML-Datei ausliefern. Dies ist keine gesetzliche Forderung, sondern eine freiwillige Leistung der Sprengstoff-Hersteller und -Händler. Ohne diese Lieferanten XML-Datei ist jedoch die gesamte Nachverfolgung nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand zu bewerkstelligen.
Sprengstoff Hersteller
Für die Hersteller von Sprengstoffen ist die Kennzeichnungsrichtlinie seit dem 5. April 2013 verbindlich. Das bedeutet, dass alle gewerblich genutzten Sprengstoffe eine eindeutige elektronisch lesbare Kennzeichnung tragen müssen. Diese Kennzeichnung enthält unter anderem folgende Informationen:
- Den Namen des Herstellers,
- das Herstellungsland,
- den Herstellungsort,
- einen eindeutigen Produktcode.
Verwendet wird inzwischen einheitlich von allen Herstellern ein Data Matrix-Code. In dem Code können recht viele Informationen gespeichert werden und er bietet eine gewisse Fehlertoleranz, wenn ein Teil des Etiketts nicht mehr lesbar ist.
Dieser Data Matrix-Code kann mit passenden 2D-Handscannern ausgelesen werden und die Informationen von einer Track and Trace-Software weiterverarbeitet werden. Neben den oben genannten Informationen kann jeder Hersteller noch weitere Informationen in dem Datamatrixcode speichern.
Die EU-Richtlinie schreibt vor, dass jeder Artikel eine eindeutige und unverwechselbare Kennzeichnung tragen muss. Das bedeutet, dass jede einzelne Patrone und jeder einzelne Zünder einen eindeutigen Identifizierungscode erhalten muss.
Um eine Kontrollmöglichkeit zu haben, ob Teile aus einer Verpackungseinheit entfernt worden sind, müssen auch die Verpackungseinheiten so gekennzeichnet sein, dass ein Rückschluss auf den Inhalt gegeben ist. Das bedeutet, dass über den Inhalt des Datamatrixcode, der z. B. auf einem Karton angebracht wird, ersichtlich ist, wie viele Zünder und welche sich in dem Karton befinden. Der Datamatrixcode gibt allerdings keine Auskunft über die eindeutigen Identifizierungscodes der enthaltenen Zünder.